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Lizenzvereinbarung für seliSoft Produkte:

Es existieren zwei Lizenzvereinbarungen, die Sie bitte beide aufmerksam lesen sollten: die erste Lizenzvereinbarung bezieht sich nur auf die Verwendung der Testversion. Die zweite Lizenzvereinbarung gilt sowohl für die Testversion als auch für die registrierte Version.

Zusätzliche Lizenzvereinbarung nur für die Testversion:

Dieses Softwareprodukt ist nicht kostenlos. In Verbindung mit der unten genannten Lizenzvereinbarung haben Sie das Recht, die Software für einen beschränkten Zeitraum kostenlos und unverbindlich zu testen. Möchten Sie die Software auch nach diesem Testzeitraum weiterbenutzen, müssen Sie eine entsprechende Lizenz erwerben. Sobald Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie die entsprechenden Lizenzierungsinformationen, um die Software ohne Einschränkungen weiterbenutzen zu können. Das Weiterbenutzen der Software nach Ablauf des Testzeitraums ist eine Verletzung des deutschen und internationalen Urheberrechts.

Weitergabe der Software:

Unter der Vorraussetzung, dass Sie nur die Testversion weitergeben, dürfen Sie die Installationsdateien beliebig oft vervielfältigen. Sie müssen jedoch stets exakte Kopien weitergeben und dürfen diese auch nicht modifizieren. Für dieses Vervielfältigen dürfen Sie keine Gebühren oder ähnliches verlangen. Sie dürfen das Produkt auch nicht im Zusammenhang mit anderen Produkten vertreiben und/oder vermarkten (kommerziell oder auch nichtkommerziell), ohne vorher die schriftliche Einverständniserklärung von seliSoft eingeholt zu haben.

Lizenzvereinbarung für die registrierte Version und für die Testversion

Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung von seliSoft Produkten durch Sie, den Endverbraucher (im folgenden auch "Lizenznehmer"), aufgeführt. Durch Installation des gelieferten Computerprogramms auf einer elektronischen Datenverarbeitungseinheit erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Daher lesen Sie bitte den nachfolgenden Text vollständig und genau durch. Wenn Sie mit diesen Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht installieren.

  1. Gegenstand des Vertrages
    Gegenstand des Vertrages ist das auf einem Datenträger (Diskette) aufgezeichnete, bzw. im Internet ladbare Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im folgenden auch als Software bezeichnet. seliSoft macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist.
  2. Umfang der Benutzung
    seliSoft gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), die beiliegende Kopie der seliSoft-Software auf einem einzelnen Computer und nur an einem Ort gleichzeitig zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, dann benötigen Sie für jeden Benutzer eine eigene Lizenz. Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form (d. h. auf einem Datenträger abgespeichert), von einem Computer auf einen anderen Computer �bertragen, vorausgesetzt, dass Sie zu irgend einem Zeitpunkt immer nur auf einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
  3. Besondere Einschränkungen
    Dem Lizenznehmer ist untersagt,
    1. ohne vorherige schriftliche Einwilligung von seliSoft die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten zugänglich zu machen.
    2. ohne vorherige schriftliche Einwilligung von seliSoft die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu disassemblieren.
    3. von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
  4. Inhaberschaft an Rechten
    Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. seliSoft behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
  5. Vervielfältigung
    Die Software und das zugehörige schriftliche Material sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anfertigen von einer Sicherheitskopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Sicherheitskopie den Urheberschutzvermerk von seliSoft anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihn aufgenommene Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
  6. Übertragung des Benutzungsrechtes
    Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von seliSoft und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten �bertragen werden. Vermietung und Verleih der Software sind ausdrücklich untersagt..
  7. Dauer des Vertrages
    Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Originaldiskette sowie alle Kopien der Software einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten.
  8. Schadenersatz bei Vertragsverletzung
    seliSoft macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die seliSoft aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.
  9. Änderungen und Aktualisierungen
    seliSoft ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. seliSoft ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben.
  10. Gewährleistung und Haftung von seliSoft
    1. seliSoft gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger (Diskette), auf dem die Software aufgezeichnet ist, und die mit der Software zusammen ausgelieferte Hardware unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei sind.
    2. Sollte der Datenträger (Diskette) oder die damit ausgelieferte Hardware fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muss dazu die Diskette, die eventuell mit ihr ausgelieferte Hardware einschließlich der Sicherheitskopie und des schriftlichen Materials und einer Kopie der Rechnung/Quittung an seliSoft oder an den Händler, von dem das Produkt bezogen wurde, zurückgeben.
    3. Wird ein Fehler im Sinne von Ziffer 10 b nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so kann der Erwerber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
    4. Aus den vorstehend und unter 1 genannten Gründen übernimmt seliSoft keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt seliSoft keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material. Ist die Software nicht im Sinne von 1 grundsätzlich brauchbar, so hat der Erwerber das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat seliSoft, wenn die Herstellung im Sinne von 1 brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
    5. seliSoft haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens seliSoft verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen eventuell von seliSoft zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn seliSoft über die Möglichkeit des Auftretens solcher Fälle informiert wurde. Einige Staaten erlauben die Einschränkung von Garantien bzw. den Ausschluss von Haftung nicht, in diesen Fällen trifft die Einschränkung der Garantie bzw. der Haftungsausschluss für Sie nicht zu. In diesem Fall bleiben evtl. Schadensersatzansprüche für alle Arten von entstanden Schäden auf die Höhe der entrichteten Lizenzgebühr beschränkt.
  11. Anwendbares Recht
    Auf diese Lizenzvereinbarung ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar, der Gerichtsstand ist Eggenfelden/Deutschland. Die Wahl eines anderen nationalen Rechts oder eines anderen Gerichtsstands ist ausgeschlossen.
  12. Multi-User Lizenzen, Firmenlizenzen, sonstige Lizenzen
    Sollte das Exemplar der Software, das Sie erhalten haben, mit einer Lizenzvereinbarung in gedruckter oder in anderer Form ausgeliefert worden sein, deren Bedingungen von dieser Vereinbarung abweichen, so regelt diese zusätzliche Lizenzvereinbarung als Ersatz und/oder Ergänzung zu der vorliegenden Vereinbarung die Nutzung der Software.
  13. Aktivitäten mit hohem Gefahrenpotential
    Die Software ist nicht fehlertolerant und wurde nicht entworfen, hergestellt oder dafür vorgesehen, sie zum Gebrauch oder Weiterverkauf als Online-Steuerung in sicherheitskritischen Umgebungen einzusetzen, wie sie etwa für ausfallsichere Systeme erforderlich sind, wie sie zur Kontrolle von Kernkraftwerken, zur Flugnavigation oder in Kommunikationssystemen des Luftverkehrs, medizinischen Geräten, oder Waffensystemen zum Einsatz kommen, in denen der Ausfall der Software direkt zum Tode, Körperverletzungen, oder anderen ernsthaften Schädigungen der Umwelt ("Aktivitäten mit hohem Gefahrenpotential") führen könnte. seliSoft schließt jegliche Art einer ausdrücklichen oder implizierten Garantie zur Eignung von Aktivitäten mit hohem Gefahrenpotential aus.
  14. Eingetragene Warenzeichen und Firmenzeichen
    Alle eingetragenen Waren- und Dienstleistungszeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.

 

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webmaster@selisoft.com, http://www.selisoft.com/de/download/license_prod.phtml, Letzte Änderung: 12.02.2024